Reinhard Lensch, Rechtsanwalt Hannover
Rechtsanwalt Lensch in Hannover

Rechtsanwaltskanzlei

Reinhard Lensch

in Bürogemeinschaft

Rechtsanwalt Thomas Mügge & Kollegen

Hannover

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf den Gebieten Bankrecht, Aktien- u. Kapitalanlagerecht, Erbrecht, Bürgschaftsrecht sowie Korrespondenzmandate vor hannoverschen Gerichten.

Unsere Philosophie ist:

Ein Mandat ist beendet, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, die nach sachgerechter, professioneller juristischer Beratung von unseren Mandanten gewünscht werden.

Rechtsanwalt Lensch

Reinhard Lensch Rechtsanwalt in Hannover

Rechtsanwalt Reinhard Lensch ist Jahrgang 1956, wurde in Hannover geboren und ist Vater zweier Töchter.
Er erwarb das Abitur am Gymnasium in Großburgwedel.

Nach dem juristischen Studium und Referendarzeit in Hannover trat er 1986 als Mitarbeiter in die Commerzbank AG Frankfurt ein.

Als Rechtswissenschaftler und Gründungsmitglied baute er in der Zeit von 1992 bis 1999 zusammen mit
Prof. Dr. Dr. hc. Hans-Peter Schneider und einem Team von weiteren Wissenschaftlern das Deutsche Institut für Föderalismusforschung Hannover auf, wo er den Forschungsbereich “Föderative Finanzbeziehungen” leitete.

Seine langjährigen praktischen Erfahrungen im internen Bereich einer Großbank weisen ihn als profunden Kenner der Geschäftsabläufe und Vorgehensweisen der Bankenszene aus und geben ihm das professionelle Handwerkszeug für eine effektive Beratung und Begleitung von Mandanten bei Auseinandersetzungen mit Banken und Finanzdienstleistern.

Als Gründer und langjähriger stellvertretender Geschäftsführer des “Hannöverschen Actienclubs von 1999” besitzt er nicht nur umfangreiche juristische und sondern auch praktische Kenntnisse und Erfahrungen mit den Instrumentarien und Abläufen an den Finanzmärkten, was zur Professionalisierung seiner anwaltlichen Tätigkeit beiträgt.

Im Jahr 1999 ließ sich Rechtsanwalt Reinhard Lensch als Anwalt mit den Schwerpunkten Bankrecht, Aktien- und Kapitalanlagerecht sowie Erbrecht nieder.

Tätigkeitsschwerpunkte

Bankrecht

Basierend auf einer langjährigen Tätigkeit bei einer privaten deutschen Großbank liegen meine besonderen Tätigkeitsschwerpunkte im großen Bereich des Bankenumfeldes bzw. des Bankrechts.

In dem sensiblen Bereich der Kundenbeziehungen von Banken und Privatkunden aber auch zwischen Firmenkunden und Banken kommt es immer wieder zu Störungen zwischen den Vertragspartnern. Im Bereich der Darlehensgewährung bzw. Finanzierungen sind diese Probleme für den Bankkunden oft von existenzieller Bedeutung. Während aber auf der einen Seite die Banken und Finanzdienstleister über umfangreiche Ressourcen nicht nur im finanziellen Bereich, sondern auch auf juristischem Gebiete verfügen, fehlt es den einzelnen Vertragspartnern auf der Gegenseite in der Regel neben den finanziellen Ressourcen zumeist auch an professionellem juristischem Know-How, um sich bei Unstimmigkeiten gegenüber Banken, Finanzdienstleistern und Finanzvermittlern behaupten zu können.

Hier setzt meine Tätigkeit an. Ich begleite Sie sowohl außergerichtlich im Bereich der Beratung und bei Verhandlungen, als auch, wenn es erforderlich sein sollte, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Banken, Finanzdienstleistern und -vermittlern. Ich kann dabei auf langjährige Erfahrungen, sowohl als Mitarbeiter einer Großbank im Bereich der Baufinanzierungen sowie im sonstigen privaten und Firmenkreditgeschäft, als auch aus anwaltlicher Tätigkeit bei der Beratung und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Banken zurückgreifen.

 

Aktienrecht/Kapitalanlagerecht

Ein weiterer besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Aktienrecht bzw. Kapitalanlagerecht. Als langjähriger stellvertretender Geschäftsführer eines größeren Investmentclubs habe ich nicht nur Erfahrungen bei der juristischen Aufarbeitung von Problemen im Bereich des Aktien- und Kapitalanlagerechts, sondern auch bei der praktischen Tätigkeit an den internationalen Finanzmärkten gesammelt. Wir wissen genau, worum es an den Finanzmärkten im Einzelnen geht und insbesondere welche Rechte Sie als Anleger haben.

Im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit steht hier insbesondere auch die Frage der Beratungsqualität von Banken und Finanzberatern und des Schadenersatzes bei Beratungsverschulden.

 

Erbrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Erbrechts. Ich stehe Ihnen bei der Erstellung von Testamenten, Schenkungsverträgen - oder der sonstigen vertraglichen Gestaltung Ihres Nachlasses mit unserem umfangreichreichen juristischen Know-How zur Verfügung. Mit Hilfe eines mit uns verbundenen Notars kann ich Ihnen hier auch auf Wunsch im notariellen Bereich Hilfestellung leisten.

Ich berate Sie auch in allen anderen Erbrechtsangelegenheiten und vertrete Sie im Bedarfsfall bei Ihrer gerichtlichen Auseinandersetzung in erbrechtlichen Angelegenheiten.

 

Korrespondenzmandate

Wir übernehmen gern für auswärtige Kollegen Terminvertretungen vor den hannoverschen Gerichten:

Amtsgericht Hannover, Volgersweg 1
Landgericht Hannover, Volgersweg 65

Wir treten für Sie in den Terminen vor den genannten Gerichten für die üblichen Konditionen in Untervollmacht auf.

Kontakt

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Besprechungstermine nach Vereinbarung

Anschrift

Reinhard Lensch Rechtsanwalt
Lindener Marktplatz 2
30449 Hannover

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Sie finden unsere Geschäftstelle in der Lindener Marktplatz 2, 30449 Hannover

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